Garantie
Allgemeine Garantiebestimmungen von ALLTRONIC Powersystems GmbH
(Stand 01.03.2026) alle vorherigen Ausgaben verlieren die Gültigkeit.
ALLTRONIC GmbH (im Nachfolgenden kurz: ALLTRONIC) garantiert seinen Kunden, der
ein oder mehr Produkte von ALLTRONIC erworben hat, im Wesentlichen keine Fehler an
Material oder Verarbeitung. ALLTRONIC gewährt zusätzlich zu den gesetzlichen
Gewährleistungsansprüchen eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
Die Garantie ist nicht übertragbar und auf den ursprünglichen Kunden beschränkt, es sei
denn, dies ist durch geltendes Recht untersagt.
§ 1 Garantieumfang
Abs. 1:
Die Garantie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer
Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung, aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl von ALLTRONIC kostenlos
ausgetauscht oder repariert werden. Batterien/Akkus sind von dieser Regelung
ausgeschlossen. Alternativ hierzu behält ALLTRONIC sich vor, das reklamierte Gerät
gegen ein Ersatzgerät mit vergleichbarem oder größerem Funktionsumfang
auszutauschen. Handbücher, evtl. mitgelieferte Software einschließlich Firmware und
Ersatzbatterien/Ersatzakkus sind von der Garantie ausgeschlossen.
Abs. 2:
Die Kosten für Material zur Reparatur eines Produktes werden von ALLTRONIC getragen.
Die Kosten für die Abholung oder den Versand eines Ersatzgerätes werden vom Kunden
getragen oder nach Absprache durchgeführt. Wurde ein Servicevertrag für das defekte
Teil abgeschlossen, so gelten die Bedingungen des Vertrages. Beim Einsatz eines
Servicetechnikers vor Ort, müssen wir die Kosten für Reise und Spesen in Rechnung
stellen.
Abs. 3:
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ALLTRONIC über.
Abs. 4:
ALLTRONIC ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus, technische
Änderungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen um das Gerät dem aktuellen Stand
der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
§ 2 Garantiezeit
Abs. 1:
ALLTRONIC gewährt auf alle Produkte eine Standardgarantie von 24 Monaten. Die
Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung durch ALLTRONIC. Von ALLTRONIC
erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Kraft. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile
oder Ersatzgeräte endet mit der Garantiefrist für das Ursprungsgerät.
Abs. 2:
Zusätzlich ist eine optionale Garantieverlängerung auf 36/48/60 Monate erhältlich. Sie
erweitert die Standardgarantie auf 36/48/60 Monate inklusive Batterien/Akkus. Die
Garantieverlängerung kann während der gesamten Dauer der Standardgarantie erworben
werden. Die Garantieverlängerung gilt pro Seriennummer. Sollte im Falle einer
Störungsmeldung seitens des Kunden die Registrierung einer gültigen
Garantieverlängerung nicht festgestellt werden, so hat der Kunde den Nachweis zu
führen.
§ 3 Verhalten im Störungsfall
Abs.1:
Im Störungsfall wendet sich der Kunde an die Service-Hotline von ALLTRONIC: Tel. +49
(0) 9075 – 95883-28. Der Kunde ist bereit, mit Hilfe der telefonischen Beratung, die
Fehlerursache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, kann sich ALLTRONIC von
der Garantieleistung befreien. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden nicht möglich,
wird er über die weiteren Maßnahmen zur Abwicklung vom Kundenservice informiert.
§ 4 Abwicklung
Abs. 1:
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen. Hierzu
stellt ALLTRONIC unter www.alltronic-net.de die Möglichkeit zur Meldung bereit.
ALLTRONIC kann die Garantieabwicklung verweigern, wenn die Fehlerbeschreibung des
Kunden keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Garantiefalles ergibt.
Abs.2:
ALLTRONIC handhabt Garantieansprüche üblicherweise im Verfahren des „Bring in“. D. h.
nach vollständig vorliegender Reparaturanmeldung und ggf. technischer Klärung wird das
defekte Gerät zu ALLTRONIC gesandt. Nach Eintreffen steht die Fehlerbehebung im
Vordergrund. Erst wenn der Fehler beseitigt ist erfolgt die Rücksendung des Gerätes.
Gerne können wir Ihnen für die Reparaturzeit eine Mietanlage oder ein Neugerät
anbieten, die Kosten teilt Ihnen unser Vertrieb mit.
Abs. 3:
Der Kunde hat das Gerät vor der Versendung zu ALLTRONIC transportsicher zur
verpacken. Die von ALLTRONIC mitgeteilte Ticket-Nr. ist deutlich sichtbar außen auf der
Transportverpackung anzubringen. Auf Verlangen ist ALLTRONIC das Rechnungsoriginal
vorzulegen. Einsendungen ohne Ticket-Nr. werden grundsätzlich nach Aufwand überprüft.
Abs. 4:
Der Transport zu ALLTRONIC geschieht auf eigene Gefahr. Der Rücktransport erfolgt zu
Lasten des Versenders. Hiervon ausgeschlossen sind Geräte mit gültiger
Garantieverlängerung. Die Rücklieferung erfolgt an:
ALLTRONIC GmbH, Raiffeisenstraße 11, 89438 Holzheim
Kommt es auf dem Transport von ALLTRONIC zum Kunden zu einem Transportschaden,
der äußerlich erkennbar ist, muss die Ware unter Vorbehalt angenommen und der
Transportschaden auf dem Abliefernachweis vermerkt werden. Die Annahme kann auch
verweigert werden. In beiden Fällen ist dies unverzüglich gegenüber dem mit dem
Transport beauftragten Unternehmen und gegenüber ALLTRONIC anzuzeigen. Äußerlich
nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch
innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber dem
Transportunternehmen und ALLTRONIC mitzuteilen.
Abs. 5:
Im Lieferumfang des Austauschgerätes ist grundsätzlich kein Zubehör wie Kabel,
Schnittstellenkarten etc. enthalten.
Abs. 6:
ALLTRONIC bietet einen kostenpflichtigen Vor-Ort-Service an, der Serviceeinsatz kann
jederzeit eigens beauftragt werden. Der Vor-Ort-Service ist kein Bestandteil der Garantie.
§ 5 Nicht zurückgelieferte Ware
Sollte das reklamierte Gerät nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzgerätes
bei ALLTRONIC eintreffen, so wird ALLTRONIC den Neupreis des gelieferten Gerätes in
Rechnung stellen.
§ 6 Nicht angemeldete Retouren
Im Falle von nicht autorisierter Rücksendung (vgl. 4.) verlängert sich die
Bearbeitungsdauer. ALLTRONIC erstellt dem Kunden, im Falle eines kostenpflichtigen
Austausches, ein Angebot. Sollte innerhalb von 2 Wochen kein Auftrag für den Austausch
erfolgt sein, wird ALLTRONIC das zurückgesendete Gerät kostenpflichtig entsorgen.
§ 7 Fehleranalysen
ALLTRONIC führt im Rahmen Ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Bedarf
regelmäßig Fehleranalysen an reklamierten Geräten durch. Ein Anspruch eines Kunden
auf einen detaillierten Fehlerbericht besteht nicht.
§ 8 Datensicherung
Es obliegt dem Kunden, von ihm auf das Gerät aufgespielte oder dort gespeicherte
Software und/oder Daten, insbesondere die Konfiguration des Gerätes, zu sichern.
ALLTRONIC ist berechtigt, die Konfiguration des vom Kunden eingesandten Geräts zu
löschen und/oder dieses Gerät oder ein Austauschgerät mit einer anderen Version der
Firmware zurückzusenden. Für Schäden, die durch Datenverluste, durch einen
Gerätetausch oder durch das Aufspielen einer anderen Version der Firmware im Rahmen
der Garantieabwicklung entstehen, übernimmt ALLTRONIC keine Haftung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf Wiederherstellung seiner hard- oder softwareseitigen Konfiguration.
§ 9 Ausschluss der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
• wenn der Aufkleber mit der Seriennummer vom Gerät entfernt worden ist,
• wenn am Gerät die Siegel entfernt wurden,
• wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse
(Feuchtigkeit, Blitzschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde,
• wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb
der technischen Spezifikationen liegen, (Batterien: 2 Wochen über 25 °C; USV-
Anlagen 2 Wochen über 40 °C)
• wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch
Nichtbeachtung der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten
sind,
• wenn das Gerät durch nicht von ALLTRONIC beauftragte oder durch nicht
autorisierte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert werden,
• wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist,
• wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 4.1 angemeldet worden ist oder
Transportschäden nicht gemäß Ziffer 4.4 angezeigt wurden.
§ 10 Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes offensichtlich durch
fehlerhafte fremd Hardware, -Software, Installation, Bedienung oder höhere Gewalt
verursacht wurde oder stellt sich die Fehlerbeschreibung des Kunden als offensichtlich
irreführend heraus, behält ALLTRONIC sich vor, den entstandenen Aufwand dem Kunden
zu berechnen.
§ 11 Ergänzende Regelungen
Abs. 1:
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Schadensersatz (Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren oder Folgeschäden etc.),
Rücktritt oder Minderung, nicht begründet. Gesetzliche Ansprüche, z.B. bei
Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
bleiben unberührt.
Abs. 2:
Die Garantie wird lediglich dem Kunden gewährt und ist nicht übertragbar.
Abs. 3:
Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Deutschland. Bei weiteren
grenzüberschreitenden Aktivitäten können zusätzliche Kosten entstehen, die ggf. separat
berechnet werden.
Abs. 4:
Gerichtsstand ist Dillingen a. d. Donau
• falls der Kunde Kaufmann ist,
• falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
verlegt,
• falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
Abs. 5:
Mit Aktivierung (= bei Zahlungseingang) der Garantieanmeldung erkennt der Kunde
diese allgemeinen Garantiebestimmungen an.
Abs. 6:
Auf diese Garantie findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

